Ihre Gäste und Angehörigen können das Seniorenzentrum - es liegt in einem ruhigen Wohngebiet nahe der Innenstadt - bequem erreichen. Umgekehrt haben Sie selbst die Stadt mit ihren Angeboten und Einkaufsmöglichkeiten direkt vor der Haustüre...
- 74 Einzelzimmer
- bis zu 6 Doppelzimmer... das sind
- 86 Dauerpflegeplätze – ein Teil davon als Kurzzeitpflegeplätze
- Tagespflegeeinrichtung für 12 Gäste
- Gartenanlage
- Ambulanter Pflegeservice
- Anbindung an das Zentrum für Medizin, Pflege und Soziales Laichingen mit
- Ambulantem OP-Zentrum
- Arztpraxen
- Physiotherapie
- Dauerpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
Unsere Werte, unsere Kompetenzen und unser Handeln ergeben sich aus der Unternehmensphilosophie - standortübergreifend in allen unseren Einrichtungen. Schauen Sie sich hier an, was und wie wir es tun...
Konzept & Kompetenzen
Konzept & Kompetenzen
Sie wollen sich über unsere Kosten zur Dauer- und Kurzzeitpflege informieren? Wir freuen uns über Ihren Anruf.
Gerne können wir auch ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren, um aus unserem Pflege- und Betreuungsangebot die passende Lösung für Sie zu finden.
Zum Download für Sie
die wichtigsten Informationen zu unserer Einrichtung und unserem Leistungsangebot
Musterheimvertrag
Informationen zum Datenschutz
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Zum 1. Januar 2017 ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft getreten. Sicherlich haben Sie in den Medien bereits verfolgt, dass es statt der drei Pflegestufen seit dem Jahreswechsel fünf Pflegegrade gibt. An dieser Stelle wollen wir Sie kurz über die neue Systematik bei der Beurteilung der Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) informieren.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
In Zukunft geht es nicht mehr um die Frage, welchen zeitlichen Aufwand die Pflege eines Pflegebedürftigen verursacht. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll nun vielmehr den Grad der Selbstständigkeit ermitteln. Dadurch werden nicht mehr hauptsächlich körperliche Beeinträchtigungen einbezogen, sondern auch kognitive und geistige Aspekte berücksichtigt. Davon profitieren Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (u.a. Demenzerkrankte) besonders deutlich, denn sie fielen bei der bisherigen Einteilung häufig trotz eines immens hohen Betreuungsaufwands durchs Raster.
5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen
Bei der Neueinstufung vom Pflegebedürftigen nach dem 1. Januar 2017 prüft der MDK die Module „Mobilität“, „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“, „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“, „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ und „Selbstversorgung“. Die Punkte der einzelnen Module werden gewichtet und führen dann in einen der fünf Pflegegrade.
Ich habe schon eine Pflegestufe – was muss ich tun?
Alle Pflegebedürftigen, die schon vor dem Jahreswechsel eine Pflegestufe hatten, werden in die neuen Pflegegrade überführt. Das passiert automatisch und bedarf keinerlei Aktion von Ihnen. In vielen Fällen werden die Pflegebedürftigen dabei besser gestellt. Ein Bestandschutz stellt aber sicher, dass durch die neuen Pflegegrade niemand schlechter gestellt wird.
Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad bei stationärer Pflege
Bisher war es so, dass mit steigender Pflegebedürftigkeit auch der Eigenanteil an den Heimkosten in einer stationären Einrichtung stieg. Das Gesetz bringt auch hier eine Veränderung, denn mit der Einführung der Pflegegrade wurde der Eigenanteil für alle Pflegegrade einheitlich festgelegt.
Höhere Leistungen in der ambulanten Pflege und Tagespflege
Ebenfalls zum 1. Januar wurden die Leistungsbeträge in der ambulanten Pflege und für die Tagespflege zum Teil deutlich angehoben. Wir zeigen Ihnen im Rahmen einer Beratung gerne Ihr persönliches Budget an Leistungen und wie Sie diese nutzen können, um die Pflege zu Hause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
In Zukunft geht es nicht mehr um die Frage, welchen zeitlichen Aufwand die Pflege eines Pflegebedürftigen verursacht. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll nun vielmehr den Grad der Selbstständigkeit ermitteln. Dadurch werden nicht mehr hauptsächlich körperliche Beeinträchtigungen einbezogen, sondern auch kognitive und geistige Aspekte berücksichtigt. Davon profitieren Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (u.a. Demenzerkrankte) besonders deutlich, denn sie fielen bei der bisherigen Einteilung häufig trotz eines immens hohen Betreuungsaufwands durchs Raster.
5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen
Bei der Neueinstufung vom Pflegebedürftigen nach dem 1. Januar 2017 prüft der MDK die Module „Mobilität“, „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“, „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“, „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ und „Selbstversorgung“. Die Punkte der einzelnen Module werden gewichtet und führen dann in einen der fünf Pflegegrade.
Ich habe schon eine Pflegestufe – was muss ich tun?
Alle Pflegebedürftigen, die schon vor dem Jahreswechsel eine Pflegestufe hatten, werden in die neuen Pflegegrade überführt. Das passiert automatisch und bedarf keinerlei Aktion von Ihnen. In vielen Fällen werden die Pflegebedürftigen dabei besser gestellt. Ein Bestandschutz stellt aber sicher, dass durch die neuen Pflegegrade niemand schlechter gestellt wird.
Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad bei stationärer Pflege
Bisher war es so, dass mit steigender Pflegebedürftigkeit auch der Eigenanteil an den Heimkosten in einer stationären Einrichtung stieg. Das Gesetz bringt auch hier eine Veränderung, denn mit der Einführung der Pflegegrade wurde der Eigenanteil für alle Pflegegrade einheitlich festgelegt.
Höhere Leistungen in der ambulanten Pflege und Tagespflege
Ebenfalls zum 1. Januar wurden die Leistungsbeträge in der ambulanten Pflege und für die Tagespflege zum Teil deutlich angehoben. Wir zeigen Ihnen im Rahmen einer Beratung gerne Ihr persönliches Budget an Leistungen und wie Sie diese nutzen können, um die Pflege zu Hause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Unsere Seniorenzentren werden regelmäßig, meist jährlich unangekündigt von der Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft. Das Ergebnis wird im Transparenzbericht dokumentiert.

Veranstaltungen sind fester Bestandteil des Zusammenlebens. Sie machen Spaß, fördern Kontakte und Kommunikation, schulen, festigen und erhalten Beweglichkeit und Koordination und sind außerdem eine Plattform für Begegnung mit Angehörigen, Freunden und liebgewonnen Kontakten zu Kirchen, Kindergärten, Schulen und Gemeinde.